Transfergutscheine
Transfergutscheine sind Prämien, welche Studierende an der OVGU für Projektarbeiten im Rahmen ihrer Praktika beantragen können.
Folgende Transfergutscheine existieren an der OVGU:
- Transfergutschein (für Projektarbeiten mit einem Unternehmen aus der Region)
- Schul-Transfergutschein (für Projektarbeiten mit einer Schule aus der Region)
Der Schul-Transfergutschein vom Zentrum für Lehrerbildung
Der Schul-Transfergutschein wurde im Jahr 2020 vom Zentrum für Lehrerbildung für Lehramtsstudierende der OVGU entwickelt. Er wird rückwirkend für ein Kooperationsprojekt mit mind. einer Schule (sowohl staatlich als auch in freier Trägerschaft) in Sachsen-Anhalt vergeben und umfasst eine Einmalauszahlung in Höhe von 200,00€. Das Kooperationsprojekt muss - zum Zeitpunkt der Antragstellung - im Rahmen einer universitären Lehrveranstaltung mit einer Schule in Sachsen-Anhalt durchgeführt worden und erfolgreich abgeschlossen sein. Der Zeitraum des Kooperationsprojektes - von Projektbeginn bis Projektende - sollte zudem mindestens 3 Monate umfassen. Als Nachweis dient ein qualitativ hochwertiger Projektbericht (Umfang: mind. 15 Seiten, bspw. didaktische Studie) sowie eine Bestätigung seitens der/ des Dozierenden.
Beispiel: Entwicklung, Erprobung und Überprüfung von Unterrichtskonzepten, -reihen, Elementen des Schulprogramms oder Trainings an Schulen; didaktische Studien
Dem ZLB stehen im Sommersemester 2020 insgesamt 20 Schul-Transfergutscheine zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Studierende (ab dem 3. Fachsemester) der Bachelorstudiengänge:
- Beruf und Bildung,
- Berufsbildung (auslaufend),
- Lehramt an allgemeinbildenden Schulen
Studierende der Masterstudiengänge:
- Lehramt an Sekundarschulen,
- Lehramt an Gymnasien,
- Lehramt an Berufsbildenden Schulen
Welche Födervoraussetzungen sind zu beachten?
Für die Antragstellung ist
- das Antragsformular auszufüllen sowie zu unterschreiben,
- eine Bestätigung seitens der/ des Dozierenden hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung sowie
- ein Projektbericht (Umfang: mind. 15 Seiten) in Form einer qualitativ hochwertigen schriftlichen Hausarbeit erforderlich.
Alle Dokumente müssen ausgedruckt und unterschrieben bis zum 15. August 2020 eingereicht werden.
Weitere Bestimmungen:
- Abschlussarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Ein Studierender/ eine Studierende kann nur einmal im Semester einen Schul-Transfergutschein beantragen.
- Ein Projektbericht von mehreren Studierenden ist zulässig, jedoch nur unter der Maßgabe, dass diese Studierenden alle einzeln ein ausgefülltes sowie unterschriebenes Antragsformular einreichen. Eine Einmalauszahlung an nur einen Studierenden im Falle einer Teamarbeit ist ausgeschlossen.
- Inhalt des Projektberichtes sollte sein: Darlegung der Problemstellung, der Projektidee/ des Lösungsansatzes, des Projektdesigns (Arbeits- und Zeitplan), der Projektergebnisse, der Ergebnisreflexion sowie der Ausblick (im Sinne der Nachhaltigkeit).
Der Referent für schulpraktische Angelegenheiten prüft in Kooperation mit der wissenschaftlichen Leitung des ZLB anschließend die Antragsvoraussetzungen und entscheidet abschließend über die Bewilligung und Vergabe der Gutscheine. Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Schul-Transfergutscheine bilden vordefinierte Vergabekriterien.
Welches Ziel wird mit den Schul-Transfergutscheinen verfolgt?
Oberstes Ziel des Zentrums für Lehrerbildung ist die Förderung der Kooperation zwischen der Schulpraxis, Schulforschung und Lehramtsausbildung.
Folgende Ergebnisse werden sich mit der Konzeption erhofft:
- Eine engere Zusammenarbeit der OVGU mit den Schulen im Land Sachsen-Anhalt.
- Erkenntnisgewinne hinsichtlich schulpraktischer Lösungen zu pädagogischen, psychologischen, didaktischen, unterrichtsmethodischen, organisatorischen und erzieherischen Fragestellungen in Form von qualitativ hochwertigen schriftlichen Hausarbeiten.
- Steigerungen der studentischen Fähigkeiten im Hinblick auf das wissenschaftliche Arbeiten.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Philipp Thiele
Referent für schulpraktische Angelegenheiten
Zentrum für Lehrerbildung / Praktikumsbüro Lehramt
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Postfach 4120, 39016 Magdeburg
Tel.: 0391/67-57458 Sprechzeiten: Di. 9:00-11:00 Uhr, Do. 13:30-14:30 Uhr