Semesterbeitrag & Gebühren

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag an der OVGU beträgt 329,30 Euro. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rückerstattung des Semesterbeitrags nach bereits erfolgter Rückmeldung

Die Höhe des Betrages, der Ihnen zurückerstattet werden kann, ist von dem Datum abhängig, an dem Ihre Exmatrikulation durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie daher nachfolgend die individuellen Fristen.

 

Fall 1: Exmatrikulation bis zum 24.09./25.03.– Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags möglich

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets sowie des Studentenwerksbeitrags und des Beitrags für die Studierendenschaft erfolgt in zwei Schritten.

Zunächst ist dafür der Antrag auf Exmatrikulation bis zum 15.09./15.03. (Ausschlussfrist) über das myOVGU-Portal zu stellen. Alternativ können Sie sich noch bis zum 24.09./25.03. direkt während der Sprechzeit des Studierendensekretariats exmatrikulieren lassen. Auch hier ist vorher der Antrag auf Exmatrikulation über das myOVGU-Portal zu stellen. Bitte buchen Sie dafür rechtzeitig einen Termin.

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets erfolgt bis spätestens Ende Oktober/Ende April an die Kontoverbindung, von der der Semesterbeitrag gezahlt wurde.

Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft reichen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.10./30.04. (Ausschlussfrist) beim Studentenwerk Magdeburg per Post, persönliche Abgabe oder unter ein. Die Rückerstattung dieser Beitragsteile erfolgt im Laufe des Semesters, für das die Beträge gezahlt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Fall 2: Exmatrikulation ab 25.09./26.03. – Nur Rückerstattung von Teilen des Semesterbeitrags möglich

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets ist nach einer Exmatrikulation ab dem 25.09./26.03. nicht mehr möglich. Bitte aktivieren Sie Ihr Deutschlandsemesterticket, bevor Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation einreichen.

Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft reichen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.10./30.04. (Ausschlussfrist) beim Studentenwerk Magdeburg per Post, persönliche Abgabe oder unter ein. Die Rückerstattung dieser Beitragsteile erfolgt im Laufe des Semesters, für das die Beträge gezahlt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Rückerstattung des Semesterbeitrags ohne Rückmeldung

Sollten Sie den Semesterbeitrag oder Teile davon gezahlt haben, aber aus verschiedensten Gründen nicht rückgemeldet worden sein, wird Ihnen der Betrag automatisch im Laufe des Semesters, für welches er gezahlt wurde, zurückerstattet.

 

Rückerstattung des Semesterbeitrags bei Exmatrikulation innerhalb des Semesters

Studierende, deren Exmatrikulationsdatum im laufenden Semester liegt, haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Semesterbeitrags für das Semester, in dem sie exmatrikuliert wurden. Auch eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.  Bitte aktivieren Sie Ihr Deutschlandsemesterticket und validieren Sie Ihren Studierendenausweis, bevor Sie Ihren  Antrag auf Exmatrikulation einreichen. 

 

Verzicht auf die Immatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Magdeburg nicht antreten können oder möchten, senden Sie uns bitte das Formular "Verzicht auf die Immatrikulation" im Original unterschrieben per Post. Eine Abgabe im Campus Welcome Center ist ebenfalls möglich.

Für die vollständige Rückerstattung des Semesterbeitrags müssen Sie den Antrag fristgerecht einreichen:

  • bis zum 20.03. bei Immatrikulation zum Sommersemester.
  • bis zum 20.09. bei Immatrikulation zum Wintersemester. 

Bei einer Beantragung nach den genannten Daten bis zum 31.03. bzw. 30.09. ist eine Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket nicht mehr möglich. Bitte aktivieren Sie Ihr Deutschlandsemesterticket vor Abgabe der Verzichtserklärung.

Nach dem 30.09./31.03. kann die Immatrikulation nicht mehr aufgehoben werden. Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation über das myOVGU-Portal.

 

Formular: Verzicht auf die Immatrikulation

 

Gebühren für ein Zweitstudium, Gasthörer und Studierende über 60

Letzte Änderung: 08.06.2026 -
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