ERASMUS+ außerhalb Europas
Der Programmteil ERASMUS+ Mobilität mit Partnerländern ermöglicht den Austausch von Studierenden, Doktorand:innen und Mitarbeiter:innen der OVGU mit Partnerhochschulen außerhalb der EU. Dieses Programm wird von Frau Reena Schliephake in Absprache mit den Fachbereichen betreut. Dabei werden durch Mobilitäten analog zum Programm ERASMUS+ ECTS-Punkte erworben, die auf der Basis des Bolognavertrages an der Heimatuniversität anerkannt werden.
Die OVGU bietet den Austausch mit den Partnerländern Ukraine, Georgien, Israel und Kirgisistan und ihren ausgewählten Partnern an. Für folgende Partnerländer können Fördermittel aus dem ERASMUS+ Programm gewährt werden:
Partner Übersicht
Im Rahmen der Kooperation mit den oben genannten Partnerländern können Studierende folgender Fakultäten gefördert werden:
| Partnerland Ukraine | |
| National Technical University of Ukraine (KPI) | Fakultät für Maschinenbau |
| National University of Kyiv-Mohyla Academy (UKMA) | Fakultät für Humanwissenschaften |
| National Technical University „Kharkiv Polytechnic Institute” (KhPI) | Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik |
| Partnerland Israel |
|
| Sami Shamoon College of Engineering (SCE) |
Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Fakultät für Informatik |
| Partnerland Kirgisistan |
|
| American University of Central Asia (AUCA) | Fakultät für Humanwissenschaften (nur Incoming) |
| Partnerland Georgien | |
| Tbilisi State Medical University (TSMU) | Fakultät für Medizin |
Darüber hinaus können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Staff mobility for Teaching (STA) Incoming & Outgoing
- Staff mobility for Training (STT) Incoming & Outgoing
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Partnerland Ukraine
Fördersätze SMS (Studierendenmobilitäten)
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Ukraine (nur DoktorandInnen) | 700 Euro pro Monat |
| Ukraine | Deutschland | 900 Euro pro Monat (zuzüglich Top-Up 250€) |
Fördersätze ST (Personal- und Lehrmobilitäten)
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Ukraine |
190 Euro pro Tag |
| Ukraine | Deutschland | 190 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 309 bei Standardreise und 417 Euro bei Green Travel gezahlt.
Partnerland Georgien
Fördersätze SMS (Studierendenmobilität)
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Georgien (nur DoktorandInnen) |
700 Euro pro Monat |
| Georgien | Deutschland | 900 Euro pro Monat |
Fördersätze ST (Personal- und Lehrmobilitäten)
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Georgien |
190€ pro Tag |
| Georgien | Deutschland | 190€ pro Tag |
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 395 Euro bei Standardreise und 535 Euro bei Green Travel gezahlt.
Partnerland Israel
Fördersätze SMS (Studierendenmobilitäten)
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Israel |
700 Euro pro Monat |
| Israel | Deutschland | 900 Euro pro Monat |
Fördersätze ST (Personal- und Lehrmobilitäten)
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Israel |
190€ pro Tag |
| Israel | Deutschland | 190€ pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 395 Euro gezahlt.
Partnerland Kirgisistan
Fördersätze SMS (Studierendenmobilitäten)
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Kirgisistan (nur DoktorandInnen) |
700 Euro pro Monat |
| Kirgisistan | Deutschland | 900 Euro pro Monat |
Fördersätze ST (Personal- und Lehrmobilitäten)
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Kirgisistan |
190 Euro pro Tag |
| Kirgisistan | Deutschland | 190 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 1.188 Euro gezahlt.
Erasmus+ Inklusion und Top-Ups
Studierende mit geringen Chancen haben die Möglichkeit zu dem regulären Mobilitätsstipendium ein sogenanntes Top-Up von 250 EUR pro Monat zusätzlich zu erhalten. Darunter fallen Studierende aus den folgenden Kategorien:
- Studierende mit einem Grad der Behinderung von mind. 20 oder einer chronischen Erkrankung. Zudem gibt es für Studierende mit einem festgestellten GdB von 20 oder mehr und für Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, die Möglichkeit, im Rahmen eines Langantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 EUR pro Semester und bis zu 30.000 EUR pro Jahr zu beantragen.
- Studierende mit Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind mitreist und in Deutschland wohnen wird. Es kann sich ggf. lohnen einen Realkostenantrag zu stellen, wir empfehlen bei Interesse frühzeitig per E-Mail mit uns in Kontakt zu treten.
- Erst-Akademiker:innen: als Erstakademiker:innen gelten Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen muss durch eine ehrenwörtliche Erklärung bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen immer nur ein Top-Up gewährt werden kann. Lediglich die erhöhte Reisekostenpauschale im Falle von "Green Travel" ist mit einem Top-Up für geringere Chancen kombinierbar. Bitte lesen Sie unbedingt die genauen Informationen zu dem jeweiligen Top-Up auf Seite 2 der ehrenwörtlichen Erklärung und beachten dabei auch die angegebenen Nachweispflichten.
