LÖSCHEN_Abteilung Reisekosten und Lehrbeauftragte (K25)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Reisekosten und Lehrbeauftragte (K25) sind zuständig für die grundsätzliche Umsetzung des Reisekosten- und Lehrauftragsrechts. Rund um das Dienstreisegeschehen werden Fragen zur Erstattungsfähigkeit sowie zu Anwendungsbesonderheiten beantwortet. Die Prüfung dezentral gefertigter Reisekostenabrechnungen erfolgt nach Vollständigkeit und auf inhaltliche Richtigkeit.
Im Lehrauftragsbereich prüft K25 das Verfahren sowie die Einhaltung gesetzlicher und sozialrechtlicher Bestimmungen.